Zakaz polowania

Kosten der Wildschadensersatzzahlungen in Polen

Das in Polen geltende Jagdgesetz verpflichtet die Pächter und Verwalter von Jagdbezirken (hauptsächlich Jagdvereine) zur Zahlung von Entschädigungen für Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Erzeugnissen, die durch vier bestimmte Arten von Wildtieren verursacht werden: Wildschweine, Hirsche, Damhirsche und Rehe. Der Staat beteiligt sich nur in streng definierten Fällen an diesen Zahlungen – er deckt Verluste, die außerhalb der Jagdbezirke oder durch Wildarten verursacht werden, die ganzjährig geschützt sind (derzeit betrifft dies nur Elche). Darüber hinaus garantieren separate Vorschriften (Gesetz über den Naturschutz) Entschädigungen aus dem Staatshaushalt für Schäden, die durch geschützte Arten wie Wölfe, Wisente, Bären oder Biber verursacht werden – diese Zahlungen fallen jedoch nicht unter das eigentliche Jagdsystem. Es ist bemerkenswert, dass sich das Modell der Haftung für Wildschäden historisch verändert hat. In der Zwischenkriegszeit und in den ersten Nachkriegsjahrzehnten dominierte die Haftung des Staates, später wurde eine teilweise Beteiligung der Jagdvereine eingeführt (z.B. Übernahme nur eines bestimmten Prozentsatzes der Schäden durch Jäger), bis schließlich das aktuelle System die nahezu gesamte Last der Entschädigungen auf die Pächter der Jagdbezirke überträgt.

In den letzten Jahren hat das Ausmaß des Problems der Wildschäden deutlich zugenommen und übersteigt derzeit bereits 100 Millionen Złoty jährlich. Den überwiegenden Teil dieser Zahlungen (etwa 85%) tragen die Jagdvereine des Polnischen Jagdverbandes, nur etwa 15% stammen aus Mitteln der Staatsforste. Dennoch wird das derzeitige Entschädigungssystem allgemein als ineffizient und ungerecht kritisiert. Im Artikel werden die Hauptprobleme dieses Systems sowie mögliche Reformansätze zur Lösung dieser Probleme vorgestellt.

Der Artikel ist eine Fortsetzung der im April 2024 im Artikel „Braucht die Landwirtschaft Jäger?” angesprochenen Themen. Der Text entstand im Rahmen eines Projekts, das von der Bürgernetzwerk Watchdog Polska und dem Bürgerfonds Henryk Wujec finanziert wurde.

Fehlende vollständige Haftung und Vermeidung von Zahlungen durch Jagdvereine

Ein grundlegender Vorwurf ist die Ineffektivität bei der Durchsetzung der Entschädigungspflichten gegenüber Jagdvereinen. In der Praxis gab es Fälle von Verzögerungen oder sogar der Vermeidung von Zahlungen, die den Landwirten zustehen. Eine Kontrolle des Obersten Rechnungshofs ergab, dass in einigen Situationen die Jagdvereine die Verfahren erheblich verzögerten – die Verzögerungen bei der Auszahlung von Entschädigungen reichten von einigen Tagen bis zu 192 Tagen. Es gab auch Fälle von eklatanter Pflichtverletzung: Einer der überprüften Vereine führte in fünf Fällen weder eine Besichtigung noch eine Schadensbewertung nach der Meldung durch und informierte die betroffenen Landwirte nicht über die Ablehnung der Entschädigungszahlung. Solche Situationen lassen die Landwirte ohne Entschädigung und zwingen sie oft, ihre Rechte gerichtlich oder durch administrative Interventionen durchzusetzen.

Bemerkenswert ist, dass über viele Jahre hinweg Vorschriften galten, die es den Jagdvereinen ermöglichten, sich unter bestimmten Umständen formal ihrer Verantwortung zu entziehen. Ein Beispiel war Artikel 48 Punkt 3 des Jagdgesetzes, der den Pächter des Bezirks von der Entschädigungspflicht befreite, wenn der Landwirt nicht der Errichtung von Einrichtungen oder der Durchführung von Maßnahmen zur Schadensverhütung zugestimmt hatte (z.B. sogenannte „Schutzstreifen”, aber auch Hochsitze) – selbst wenn das Fehlen einer solchen Zustimmung keinen ursächlichen Zusammenhang mit dem Schaden hatte. Das Verfassungsgericht erklärte diese Vorschrift für verfassungswidrig (Urteil vom 8. Mai 2019) und betonte, dass die Verweigerung der Zustimmung zu Einrichtungen nicht automatisch den Verein von der Haftung für Schäden befreien kann, die ohnehin eingetreten wären. Erst nach diesem Urteil wurde die Gesetzeslücke geschlossen, doch zuvor stellte sie einen wesentlichen Mechanismus dar, mit dem sich die Pächter der Bezirke ihrer Zahlungsverpflichtungen entziehen konnten.

Selbst nach den Gesetzesänderungen ist die Haftung der Jagdvereine weiterhin durch Ausnahmen eingeschränkt, die Kontroversen hervorrufen. Das Gesetz schließt das Recht auf Entschädigung für geringfügige Schäden aus (unterhalb der Schwelle des Gegenwerts von 100 kg Roggen pro Hektar) sowie für Schäden an Kulturen, die nicht zum agrartechnischen Termin geerntet wurden. Landwirte argumentierten, dass solche Ausschlüsse ihre Rechte verletzen – z.B. kann eine verzögerte Ernte aus Gründen erfolgen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (schlechte Wetterbedingungen), und auch kleine Verluste summieren sich zu erheblichen Kosten. Jedoch entschied das Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. Dezember 2022 zugunsten der Jäger und erklärte die oben genannten Einschränkungen für verfassungskonform. Das Gericht stellte fest, dass ein Landwirt, der Kulturen zu lange auf dem Feld lässt, zur Entstehung des Schadens beiträgt, und die 14-tägige Frist nach Abschluss der Ernte nicht willkürlich ist, sondern sich aus den Beschlüssen der Regionalparlamente ergibt, die die lokalen Bedingungen berücksichtigen. Trotz der Verfassungskonformität dieser Vorschriften betrachten viele Landwirte sie als Schlupfloch, das es den Jagdvereinen ermöglicht, in bestimmten Situationen Zahlungen zu vermeiden – was zu Spannungen zwischen den beiden Gruppen führt.

Die problematische Rolle des Polnischen Jagdverbandes (PZŁ)

Der Polnische Jagdverband (PZŁ), der alle Jagdvereine und Jäger vereint, fungiert de facto als Aufsichtsorgan des gesamten Jagdsystems, einschließlich der Schadensregulierung. Seine Rolle ist jedoch hoch umstritten, da ein offensichtlicher Interessenkonflikt besteht – der PZŁ vertritt die Interessen der Jäger und Pächter von Jagdbezirken, während es gleichzeitig deren Pflicht ist, landwirtschaftliche Schäden zu entschädigen.

Formal sollte der PZŁ sicherstellen, dass die Jagdvereine das Jagdgesetz einhalten, doch es gibt berechtigte Zweifel, ob er tatsächlich für eine fristgerechte und faire Entschädigung der Landwirte sorgt. Eine Untersuchung des Obersten Rechnungshofs (NIK) zeigte, dass die interne Kontrolle des PZŁ über die Schadensermittlung weitgehend illusorisch war – in den Jahren 2018–2019 überprüfte der Hauptvorstand des PZŁ nur ein einziges Zuchtzentrum auf Wildschäden, während die regionalen PZŁ-Verwaltungen lediglich drei von 17 untersuchten Jagdvereinen kontrollierten. Dies bedeutet, dass die große Mehrheit der Jagdvereine keiner realen Überprüfung unterlag.

Zum Vergleich: Die Staatsforste, die den Staat vertreten, führten in zwei von elf untersuchten Einheiten Kontrollen durch. Auch dies ist eine geringe Quote, zeigt aber, dass das gesamte System weitgehend auf Vertrauen in die Jagdvereine beruhte, ohne eine institutionelle Überprüfung der Schadensregulierung.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfügt der PZŁ über erhebliche finanzielle Mittel, die aus Mitgliedsbeiträgen der Jäger sowie wirtschaftlichen Aktivitäten stammen – darunter der Verkauf von Wildfleisch und die Organisation kommerzieller Jagden für ausländische Touristen, sogenannte „Devisenjagden“. In der Praxis werden die Entschädigungen aus diesen Mitteln gezahlt.

Da jedoch keine externe Kontrolle über den PZŁ besteht, gibt es berechtigte Bedenken, dass die internen Mechanismen eher den Schutz der Jäger als eine faire Entschädigung der Landwirte begünstigen. Eine Organisation, die sich selbst kontrolliert, wird wohl kaum harte Konsequenzen gegen ihre eigenen Mitglieder verhängen, wenn diese Zahlungen verzögern oder Schadenssummen bewusst herunterrechnen.

Hinzu kommt, dass der PZŁ in der Vergangenheit wegen mangelnder Transparenz und seiner hierarchisch zentralisierten Struktur kritisiert wurde, was es erschwert, Verantwortung von unten nach oben einzufordern. Dies führt dazu, dass Landwirte den PZŁ nicht als unparteiischen Schiedsrichter betrachten, sondern als eine Organisation, die in erster Linie ihre Mitglieder – die Jäger – vor Entschädigungsansprüchen schützt.

In den letzten Jahren gab es zwar Versuche, eine Annäherung zwischen Landwirten und Jägern zu erreichen. Im Jahr 2021 wurde sogar eine Vereinbarung zwischen dem Nationalen Rat der Landwirtschaftskammern (KRIR) und dem PZŁ geschlossen, um das Verfahren zur Schadensermittlung zu verbessern.

Doch trotz solcher symbolischen Gesten bleiben die grundlegenden strukturellen Probleme bestehen. Landwirtschaftliche Medien, die die Perspektive der Landwirte vertreten, berichten weiterhin über langwierige Verfahren und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen. Sie betonen, dass die bestehenden rechtlichen Lösungen „unzureichend wirksam“ sind und dass Landwirte oft wochen- oder monatelang auf Schadensermittlungen warten müssen, während die Jagdvereine zögerlich oder gar nicht reagieren.

Mangelnde finanzielle Transparenz und fehlende Kontrolle über die Mittel der Jagdvereine

Ein weiteres zentrales Problem ist die eingeschränkte finanzielle Transparenz der Jagdvereine und das Fehlen externer Kontrollmechanismen. Jagdvereine verwalten Gelder aus Mitgliedsbeiträgen, dem Verkauf von Wildbret sowie aus kommerziellen Jagden. Doch wie diese Mittel verwendet werden – insbesondere für Entschädigungszahlungen – bleibt weitgehend eine interne Angelegenheit der Jäger.

Für geschädigte Landwirte sind die Finanzen der Jagdvereine kaum nachvollziehbar. Sie haben keinen Einblick, ob ein bestimmtes Jagdrevier über ausreichende finanzielle Rücklagen für Entschädigungszahlungen verfügt oder ob möglicherweise interne Umverteilungen die Zahlungsfähigkeit beeinträchtigen. Dieser Mangel an Transparenz weckt den Verdacht, dass einige Jagdvereine die Schadenshöhe bewusst niedrig ansetzen oder den Landwirten niedrigere Vergleichssummen anbieten – unter dem Vorwand fehlender finanzieller Mittel, ohne dass die Betroffenen dies überprüfen könnten.

Der Oberste Rechnungshof (NIK) stellte fest, dass es in vielen Fällen zu außergerichtlichen Vergleichen zwischen Jagdvereinen und Landwirten kam, die die gesetzlich vorgesehene Schadensermittlung umgingen. In 14 von 17 überprüften Jagdvereinen in den Jahren 2018–2019 wurde die überwiegende Mehrheit der Fälle – in einigen Vereinen sogar 100 % – auf diese Weise abgeschlossen.

Aus Sicht der Landwirte erscheinen solche Vergleiche oft als die schnellere Alternative zu einem langwierigen formalen Verfahren. Doch dies geschieht auf Kosten der Nachvollziehbarkeit und Fairness. Die nach einem Vergleich erstellten Protokolle wiesen häufig erhebliche Mängel auf: Wichtige Informationen wie die betroffene Anbaufläche, der prozentuale Ertragsverlust oder die geschätzte Erntemenge pro Hektar fehlten. Ohne diese Angaben ist es unmöglich, die Vergleichssumme mit der nach gesetzlichen Maßstäben ermittelten Entschädigungshöhe zu vergleichen.

Kurz gesagt: Solche Vergleiche verschleiern das tatsächliche Ausmaß der Wildschäden und die Höhe der ausgezahlten Entschädigungen. Dies erschwert eine objektive Bewertung, ob das System gerecht funktioniert. Der Rechnungshof empfahl sogar eine gesetzliche Änderung, um bei Vergleichen eine verpflichtende Dokumentation der Berechnungsmethode der Entschädigungshöhe vorzuschreiben – derzeit gibt es in diesem Bereich keine klaren Regelungen.

Auch die Verteilung der finanziellen Mittel innerhalb des PZŁ unterliegt keiner unabhängigen Kontrolle. Zwar verfügt der Hauptvorstand des PZŁ über einen zentralen Fonds, mit dem er notleidende Jagdvereine unterstützen kann, doch es gibt weder gesetzliche Vorgaben zur Finanzierung dieses Fonds noch zu seiner Rechenschaftspflicht.

Jagdvereine, die zahlungsunfähig sind, können auf Unterstützung durch den PZŁ oder auf finanzielle Umverteilungen zwischen anderen Vereinen hoffen – dies geschieht jedoch willkürlich und ohne festgelegte Kriterien.

Begrenztes staatliches Engagement bei der Entschädigung von Wildschäden

Die staatliche Politik in Bezug auf Wildschäden wird oft als „Abwälzen des Problems auf die Gesellschaft“ bezeichnet. Gesetzlich wurde die finanzielle Last der Entschädigungen vollständig auf die Pächter der Jagdbezirke – also die Jagdvereine – übertragen. Der Staat übernimmt die Kosten nur in Ausnahmefällen, etwa bei Schäden außerhalb der Jagdgebiete oder durch geschützte Tierarten.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Staatshaushalt kaum an den Entschädigungen für Landwirte beteiligt ist, obwohl wildlebende Tiere bis zu ihrer Erlegung durch die Jagd formal als Staatseigentum gelten. Erst in dem Moment, in dem ein Tier erlegt wird, geht dessen Körper in den Besitz des PZŁ über.

Dieses fehlende finanzielle Engagement des Staates geht mit einem ebenso begrenzten behördlichen Kontrollmechanismus über den Entschädigungsprozess einher. Zwar sind seit 2018 auch Vertreter der Kommunalverwaltungen (Gemeinden) in die Kommissionen zur Schadensbewertung eingebunden, doch wie der Oberste Rechnungshof (NIK) feststellte, ist ihre Rolle rein administrativ. Sie beschränkt sich darauf, die Anträge zu verwalten, während die eigentliche Schadensermittlung weiterhin von Jägern durchgeführt wird.

Der Staat hat also weder eine effektive Kontrolle über das Verfahren noch verfügt er über unabhängige Fachkräfte, die Neutralität und Professionalität bei der Bewertung der Schäden gewährleisten könnten.

Darüber hinaus hat sich die Regierung jahrelang geweigert, die organisatorische Verantwortung für das Entschädigungssystem zu übernehmen. Eine zeitweise diskutierte Lösung – ein staatlicher Fonds für Wildschäden – wurde nie umgesetzt. Zwar wurde die Einrichtung eines solchen Fonds bereits 2016 in einer Novelle des Jagdgesetzes festgeschrieben, doch bevor diese Bestimmungen in Kraft treten konnten, wurden sie durch eine weitere Gesetzesänderung wieder gestrichen.

Infolgedessen bleibt der Staat in einer passiven Rolle: Er erlässt lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, stellt aber weder finanzielle Mittel noch institutionelle Garantien für die Entschädigungszahlungen bereit.

Landwirte kritisieren diesen Zustand seit Jahren und fordern die Einrichtung eines zentralen Fonds sowie effizientere Verfahren. Doch die bisherigen Reaktionen der Regierung waren zurückhaltend – anstatt sich finanziell an den Entschädigungen zu beteiligen, wurden lediglich kleinere Anpassungen der bestehenden Verfahren vorgeschlagen, wie beispielsweise die Möglichkeit zur digitalen Schadensmeldung.

Vorgeschlagene Reformrichtungen

Die zentralen Reformen sollten darauf abzielen, das System effizienter und glaubwürdiger zu gestalten – ohne die Jagdintensität zu erhöhen. Der Fokus sollte auf organisatorischen und finanziellen Lösungen liegen, nicht auf einer Ausweitung des Abschusses. Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt, die in der öffentlichen Debatte und unter Experten diskutiert werden:

Einrichtung eines staatlichen Entschädigungsfonds

Ein unabhängiger, staatlich garantierter Fonds könnte die Entschädigungszahlungen übernehmen. Die Mittel des Fonds könnten aus Beiträgen der Jäger (z. B. einem Teil der Jagdgebühren oder zusätzlichen Abgaben) sowie aus staatlichen Zuschüssen gespeist werden.

Dieses Modell würde sicherstellen, dass Landwirte in jedem Fall die ihnen zustehende Entschädigung erhalten – selbst wenn ein lokales Jagdrevier finanziell nicht in der Lage ist zu zahlen oder sich der Verantwortung entzieht. Dadurch könnte vermieden werden, dass Jagdvereine Verfahren absichtlich in die Länge ziehen – ein häufiges Problem, da viele Vereine aus finanziellen Gründen Schätzungen und Zahlungen hinauszögern.

Ein zentraler Fonds würde zudem eine bessere öffentliche Kontrolle ermöglichen (z. B. durch Prüfungen des Obersten Rechnungshofs, NIK), was die Transparenz des gesamten Systems erhöhen würde. Obwohl die Regierung bisher vor den potenziellen Kosten eines solchen Modells zurückschreckte, könnte ein ausgewogenes Finanzierungssystem, bei dem die Jagdakteure (z. B. der PZŁ) selbst einen Teil der Mittel aufbringen, die Belastung für den Staatshaushalt erheblich reduzieren.

Öffentliche und unabhängige Schadensbewertung

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollte die Schadensbewertung nicht mehr allein in den Händen der Jäger liegen, sondern von unabhängigen öffentlichen Institutionen oder Fachgutachtern durchgeführt werden.

Eine mögliche Lösung wäre die Einbindung der Landwirtschaftlichen Beratungszentren oder der Agentur für Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft (ARiMR), die über ein flächendeckendes Netz von Experten verfügen. Diese könnten die Vor-Ort-Kontrollen koordinieren und die Schadenshöhe objektiv bestimmen.

Dieser Vorschlag wird insbesondere von landwirtschaftlichen Interessensvertretungen unterstützt, die in Petitionen und Stellungnahmen an die Regierung eine Reform der Schadensbewertungs-Kommissionen fordern. Ein Vertreter der Landwirte (z. B. aus den Landwirtschaftskammern) oder ein unabhängiger Sachverständiger sollte eine formale Stimme bei der Festlegung der Entschädigungshöhe erhalten – dies würde das Vertrauen in den gesamten Prozess erheblich stärken.

Darüber hinaus könnte das Meldeverfahren optimiert werden: Eine zentrale digitale Plattform würde eine schnellere und transparentere Schadenserfassung ermöglichen. Der Nationale Rat der Landwirtschaftskammern (KRIR) hat die Schaffung eines landesweiten Online-Portals vorgeschlagen, auf dem Landwirte Wildschäden melden können. Das System würde dann automatisch eine Schadensbewertungs-Kommission zuweisen und Besichtigungstermine koordinieren.

Eine solche Lösung würde die Reaktionszeiten verkürzen – Landwirte müssten nicht mehr mühsam den Kontakt zu örtlichen Jagdvorständen suchen – und zugleich eine bessere Dokumentation der Schadensfälle sicherstellen. Zudem wäre das Verfahren nicht mehr vom Jagdkalender abhängig. Gegenwärtig kommt es vor, dass Jäger während der Jagdsaison andere Prioritäten setzen und Besichtigungstermine unnötig verzögert werden.

Strengere Kontrolle und mehr Transparenz der Jagdvereinsfinanzen

Es müssen Mechanismen eingeführt werden, die die finanzielle Verantwortung der Jagdpächter stärken. Eine mögliche Lösung wäre eine verpflichtende Versicherung gegen Wildschäden für jedes Jagdrevier. Eine solche Police könnte Forderungen über einen bestimmten Betrag hinaus abdecken und so die Zahlungsfähigkeit der Vereine sicherstellen.

Ein weiterer Vorschlag ist eine stärkere staatliche Aufsicht über den PZŁ, etwa durch eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Reservefonds (Garantie- oder Sicherheitsfonds), der von allen Jagdvereinen finanziert wird.

Unabhängig vom konkreten Finanzierungsmodell ist Transparenz ein entscheidender Faktor: Jagdvereine sollten verpflichtet werden, regelmäßig Finanzberichte zu veröffentlichen – einschließlich einer detaillierten Auflistung der gezahlten Entschädigungen. Diese Berichte könnten öffentlich einsehbar sein, ähnlich wie die Rechenschaftsberichte gemeinnütziger Organisationen.

Dadurch hätten lokale Gemeinschaften und Landwirte die Möglichkeit, zu überprüfen, ob ein Jagdverein seinen Verpflichtungen nachkommt. Falls Verstöße festgestellt werden – etwa wiederholte Verzögerungen bei den Auszahlungen –, sollten staatliche Behörden (Landrat, Woiwode) befugt sein, Verwaltungssanktionen zu verhängen oder im Extremfall sogar die Pachtverträge mit dem betreffenden Jagdverein zu kündigen.

Eine solche Androhung von Konsequenzen würde die Jäger dazu motivieren, die Mittel für Entschädigungen verantwortungsbewusster zu verwalten und rechtzeitig auszuzahlen.

Fazit: Ein notwendiger Systemwandel

Das derzeitige System der Wildschadensentschädigung bedarf einer grundlegenden Reform. Ohne Änderungen an den Finanzierungs- und Kontrollmechanismen werden sich die Konflikte zwischen Landwirten und Jägern weiter verschärfen.

Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen – ein staatlicher Entschädigungsfonds, eine unabhängige Schadensbewertung und eine strengere Kontrolle der Jagdvereine – könnten ein transparenteres und gerechteres System schaffen, von dem alle Seiten profitieren.

Landwirte würden einen verlässlichen Schutz ihrer Ernten erhalten, Jäger hätten klare und faire Regeln, und der Staat würde seiner Rolle als wirtschaftlicher Garant für seine Bürger gerecht werden.

Dies würde verhindern, dass Wildschadenentschädigungen für die Betroffenen zur Illusion werden. Gleichzeitig könnten Spannungen zwischen der Landwirtschaft und der Jagd abgebaut werden – ohne dass eine Eskalation der Wildabschüsse erforderlich ist, und mit einem nachhaltigen Blick auf den Schutz der Natur.